Im Praktikum lernst du einen bestimmten Beruf oder Arbeitsbereich und einen Betrieb näher kennen. Du sammelst erste praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt und erfährst, wie ein typischer Arbeitstag aussieht. Und vielleicht ist dein Praktikum sogar der erste Einstieg in deine berufliche Karriere.
Ferialpraktikanten sind Schüler oder Studierende, die als Ergänzung zu einer schulischen Ausbildung ein von der jeweiligen Schule vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Der Ausbildungszweck steht im Vordergrund. Der Ferialpraktikant darf sich im Betrieb betätigen, aber nicht als Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer in den Ferien eingesetzt werden (dann liegt ein Arbeitsverhältnis vor!). Es besteht keine Arbeitspflicht. Fachliche Anweisungen und Anweisungen zum Arbeitnehmerschutz können selbstverständlich gegeben werden.
Ferialpraktikanten haben keine Ansprüche auf Grund arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Ein Taschengeld kann frei vereinbart werden. Wird ein Taschengeld gezahlt, sind Ferialpraktikanten bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.