Skip to Content

Datenschutz

Gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) und die Industriellenvereinigung Niederösterreich (IV NÖ) sind im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung „Tage der offenen Türe der NÖ-Industrie“ gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO.

Die Parteien haben hierzu eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit abgeschlossen, in der insbesondere festgelegt ist, welche Verpflichtung jede Partei zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen übernimmt.

Im Wesentlichen umfasst diese Vereinbarung die gemeinsame Festlegung der Zwecke und Mittel der Verarbeitung sowie die Wahrnehmung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen. Die Abwicklung der Betroffenenrechte (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) kann gegenüber beiden Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Ungeachtet dieser Vereinbarung können Betroffene ihre Rechte bei und gegenüber jedem einzelnen Verantwortlichen geltend machen.

Details zu den Datenschutzbedingungen der IV NÖ und der WKNÖ finden Sie hier:

https://niederoesterreich.iv.at/datenschutz

https://www.wko.at/datenschutzerklaerung